Krankmeldungen

 

Verfahrensregeln bei Erkrankungen und Befreiungen

 

Liebe Eltern, bitte melden Sie Ihr Kind früh immer telefonisch oder über ClaXss Infoline krank, damit wir wissen, Ihrem Kind ist nichts passiert. 

  • Rufnummer 0911 974 3050 Wir sind ab 07:15 Uhr für Sie da
  • Über ClaXss Infoline: zeitunabhängig

Diese Krankmeldung können nur Sie selbst als Erziehungsberechtigte vornehmen, nicht ein Schüler/eine Schülerin selbst. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Erkrankungen:

Nach § 39 RSO ist bei Verhinderung der Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes (z. B. Erkrankung) zu verständigen.

Bei Entschuldigung durch Telefon ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ist bei Rückkehr eine Bestätigung der Eltern über die Dauer der Erkrankung vorzulegen, bei Erkrankungen von mehr als zehn Tagen kann ein ärztliches Attest gefordert werden.

Befreiungen:

Befreiungen vom Unterricht sind rechtzeitig, d.h. in der Regel drei Tage vorher, im Sekretariat zu beantragen. Arztbesuche, Behördengänge, Führerscheinprüfungen können meist auch am Nachmittag stattfinden. Bei solchen Befreiungen für den Vormittag wird restriktiv verfahren. Bestehen Sie bei Arztbesuchen in der Praxis auf Nachmittagsterminen. Befreiungen vor den Ferien für Urlaubsfahrten dürfen nicht ausgesprochen werden. Die Ferientermine für die nächsten Jahre sind bekannt. Urlaubsplanungen können daher in aller Regel an den Ferien orientiert werden. Bei Teilnahme einzelner Schüler oder Schülergruppen an Schulveranstaltungen (z. B. Sportwettkämpfen) muss der Klassleitung eine Bestätigung der Lehrkraft (Formular im Sekretariat), welche die Veranstaltung organisiert, vorgelegt werden.

Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden:

Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden am gleichen Tag wegen plötzlicher Krankheit sind zunächst bei der jeweiligen Lehrkraft anzumelden und dann ebenfalls im Sekretariat (bei der Schulleitung) zu beantragen. Die Eltern werden dann von uns telefonisch verständigt. Die Schüler sollten also wissen, wie ihre Eltern am Vormittag zu erreichen sind. Wenn die Eltern nicht erreichbar sind und der Verdacht auf eine ernstere Erkrankung vorliegt, wird der Rettungsdienst verständigt oder die Schüler/-innen werden zum Arzt geschickt. Genehmigte Befreiungen sind beim Klassenleiter abzugeben. Bei Befreiungen vor Schulaufgaben/Kurzarbeiten am gleichen Tag muss der Schüler erst Rücksprache mit der betreffenden Lehrkraft halten. Befreiungen vom Sportunterricht am Nachmittag sind nur in dringenden Fällen ohne Rücksprache bei der Sportlehrkraft möglich. Normalerweise muss eine Rück-sprache mit der Sportlehrkraft bis spätestens zur 2. Pause erfolgen. Trotz Nichtteilnahme am Sport kann die Anwesenheit während des Unterrichts angeordnet werden.

Fehlende Entschuldigungen:

Im Falle nicht ausreichender, zu spät vorgelegter oder fehlender Entschuldigung müssen angesagte Leistungsnachweise (Schulaufgaben/Kurzarbeiten/Jahrgangsstufentets usw.) mit der Note 6 bewertet werden (§ 53.5 RSO). Versäumter Unterrichtsstoff muss in angemessener Frist nachgeholt werden, darüber können auch angesagte mündliche Rechenschaftsablagen verlangt werden.

 

Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
Sigmund-Nathan-Str. 1
90762 Fürth
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