
Schulärztliche Atteste
Ab sofort müssen Schülerinnen und Schüler mit schulärztlicher Attestpflicht zwischen 07:00 und 07:30 Uhr bei der Amtsärztin vorstellig werden. Das Attest eines niedergelassenen Arztes genügt nicht für eine ausreichende krankheitsbedingte Entschuldigung.