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Anmeldeformulare

 

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Formular
Anmeldeformulare für die Jahrgangsstufe 5 Schuljahr 2024/2025 finden Sie hier.
Anmeldeformulare für alle anderen Jahrgangsstufen Schuljahr 2024/2025 finden Sie hier.

 

 

Notbetreuung ab 15.06.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Folgenden Informationen zur Ausweitung der Notbetreuung (Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe) ab 15.06.2020 und aktualisierte Formulare.

Die Berechtigung für die Notfallbetreuung bezieht sich hierbei auf:

  • Erziehungsberechtigte, die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind
  • Erziehungsberechtigte, die aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an den Tagen der Inanspruchnahme an einer Betreuung des Kindes gehindert sind
  • wenn beide Erziehungsberechtigte, den zustehenden Jahresurlaub bereits so weit eingebracht haben, dass eine Betreuung während der Pfingstferien nicht mehr möglich ist.
  • wenn beide Erziehungsberechtigte Selbstständige sind oder der allein Erziehungsberechtigte Selbstständiger ist und aus zwingenden betrieblichen Gründen während der Pfingstferien kein Urlaub genommen werden kann.
  • wenn „von zwei Erziehungsberechtigten ein Teil selbstständig tätig ist: Aus zwingenden betrieblichen Gründen kann der selbstständig tätige Erziehungsberechtigte während der Pfingstferien keinen Urlaub nehmen und der andere
    Erziehungsberechtigte ist entweder in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder hat seinen zustehenden Jahresurlaub bereits so weit eingebracht, dass eine Betreuung während der Pfingstferien nicht mehr möglich ist.“
  • eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist oder an einem Bildungsangebot teilnimmt
  • Schülerin oder Schüler der Vor- und Abschlussklassen

Erforderlich bleibt aber weiterhin, dass das Kind

  • nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
  • keine Krankheitssymptome aufweist,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome aufweist, und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.“

Die Informationen zur Notfallbetreuung wurden mittlerweile ebenso auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aktualisiert:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung

Weitere FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung finden Sie außerdem auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php

Bitte verwenden Sie zwingend dieses aktualisierte Formular, auch wenn Ihr Kind bereits vor den Ferien an der Notbetreuung teilgenommen hat.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!
gez. Marlene Krause

Übertrittsberatung

 

Hier finden Sie alle nötigen Infmormationen zum Übertritt an die Realschule
 

 
 

Lese- und/oder Rechtschreibstörung

 

Nachteilsausgleich/Notenschutz bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung

 

Informationen Download
Wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich/Notenschutz bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung
Neuantrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung
Was müssen wir als Eltern tun?

 

 

Probeunterricht

 

Probeunterricht zum Übertritt an die Realschule


Dienstag, 31.05.- Donnerstag, 02.06.2016, jeweils um 08:00 Uhr

  • 1. und 2. Tag schriftlich Deutsch und Mathematik
  • 3. Tag mündlich

Schülerinnen der 4. Klasse Grundschule, deren Schnitt Deutsch, Mathematik, HSU im Übertrittszeugnis schlechter als 2,66 ist, müssen am Probeunterricht teilnehmen.

Schülerinnen und Schüler aus Privatschulen oder staatlich genehmigten Schulen müssen in jedem Fall am Probeunterricht teilnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.isb.bayern.de  und  www.realschule.bayern.de

Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
Sigmund-Nathan-Str. 1
90762 Fürth
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