Übertrittsbedingungen (2)

 

Bedingungen für den Übertritt an die Realschule

 

Höchstalter: am 30. November 2015 noch nicht 12 Jahre

Aus der 4. Klasse Grundschule:

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten Anfang Mai von der Grundschule ein Übertrittszeugnis.

Für den Übertritt an die Realschule geeignet ist ihr Kind mit einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat-und Sachkunde.

Wenn der Notendurchschnitt schlechter ist, kann ihr Kind am dreitägigen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik teilnehmen, der am 19. bis 21. Mai 2015, jeweils ab 08:00 Uhr an der Realschule stattfindet.



Der Probeunterricht ist bestanden mit den Gesamtnoten 3 und 4 (oder besser).Bei den Gesamtnoten 4 und 4 ist der Probeunterricht nicht bestanden, aber Sie können dennoch entscheiden, dass Ihr Kind an die Realschule wechseln soll (Elternwille). Bei einer 5 als Gesamtnote in Deutsch oder Mathematik (oder schlechter) kann ihr Kind nicht an die Realschule übertreten.

Aus der 5. Klasse Hauptschule / Mittelschule:

Wenn Ihr Kind im Jahreszeugnis der 5. Klasse in Deutsch und Mathematik mindestens den Notendurchschnitt 2,5 erreicht hat, dann liegt die Eignung für die Realschule vor und es kann ohne weitere Bedingungen übertreten.
Bei einem schlechteren Notendurchschnitt ist kein Übertritt zu diesem Zeitpunkt möglich.

Bei einem Durchschnitt von 2,0 in Deutsch und Mathematik kann Ihr Kind aus der 5. Klasse Hauptschule/Mittelschule auch in die 6. Klasse der Realschule übertreten.

Schülerinnen und Schüler aus staatlich genehmigten Schulen (z. B. Privatschulen) müssen sich immer dem Probeunterricht unterziehen.

Leopold-Ullstein-Realschule Fürth
Sigmund-Nathan-Str. 1
90762 Fürth
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